AUS DER VEREINSGESCHICHTE

EIN VEREIN MIT TRADITION

Mit dem Ziel der Förderung von Leibesübungen und der Körperertüchtigung gründeten 1909 engagierte Rollschuhsportler aus dem Schützenhaus den 1. Limbacher Sport Club 09 e.V. (1.LSC). Die ersten Sportler trainierten auf dem Sportplatz hinter dem Waldschlößchen (Kreuzeiche). Später (1910 bis 1914) wechselte man zu verschiedenen anderen Sportstätten wie z.B. Café Schulze, Gärtnerei Handrick sowie Michels Gärten. Mit dem schnellen Beitritt zum Verband Mitteldeutscher Vereine e.V. verbesserten sich nicht nur die Wettspielbedingungen, der Vereins hatte auch mehr Zulauf und es konnten sich neue Bereiche (Leichtathletik und Laufsport) im Verein etablieren.

Nach dem 1. Weltkrieg (1918 – 1939) fand man eine neue Spielstätte (Platz an der Windmühlenstraße), es erhöhte sich die Mitgliederzahl, neue Sektionen kamen hinzu (Gymnastik, Laufen, Leichtathletik, Damenhandballmannschaft), über die dann auch in einer Vereinszeitung berichtet wurde. Die erste Fußballmannschaft schaffte 1927 den Aufstieg in die 1. Klasse des Gaus Mittelsachsen. Kurz gesagt: der Verein hatte seine Blütezeit. Bei Ausbruch des 2. Weltkrieges hatte der Verein ca. 900 Mitglieder, wobei es u.a. 4 Männer- und 6 Jugendmannschaften der Abteilung Fußball gab.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde ein Neuanfang mit der Gründung einer Betriebssportgemeinschaft (BSG)gestartet. Trägerbetrieb (Sponsor) war Trineli, Später VEB Feinwäsche. Rasch verzeichnete man wieder steigende Mitgliederzahlen, viele Sektionen wie Fußball, Handball und Leichtathletik entstanden. Das Herbert-Granz-Stadion (Waldstadion) wird nun neben dem Schweitzerhaus zur Spielstätte. Der Fußballsport hatte in den 50er und 60er Jahren seine Blüte. Man spielte in der Bezirksliga bzw. -klasse.

In den 70er Jahren spielte man auf Kreisebene und wurde auch des öfteren Kreismeister. Aber zum Aufstieg in die nächste Klasse reichte das Potential nicht aus. Dann kam das Jahr 1981, welches für den Verein sehr ereignisreich war. Nach Jahren des vergeblichen Versuches wurde nun der Aufstieg in die Bezirksklasse erreicht. In diesem Zusammenhang erscheinen in vielen Publikationen die Namen von Gerd Schramm, Dieter Schüßler, Hans Löbig und Bernd Böhme, die durch ihre hervorragende Arbeit dazu beigetragen haben. Mit den Neuzugängen Udo Ratsch, Ralf Todt, Andreas Eck, Bernd Günsel und Detlef Nietsch gelang 1984/85 der hartumkämpfte Aufstieg in die Bezirksliga. Schon damals wurde der Verein von vielen Betrieben des Umlandes unterstützt, so dass eine optimale Trainingsgestaltung möglich war. 1989 bekam der Verein, der nun den Namen Fortschritt Limbach trug, „Zuwachs“: die Fußballsportfreunde von Motor Oberfrohna. Leider haben sich diese schon 1993 wieder abgesondert und das so gut funktionierende Fußballgebilde fiel auseinander. Aber man ließ sich nicht unterkriegen und wagte einen Neuanfang mit neuem Namen – FSV Limbach-Oberfrohna e.V. - Heute einfach kurz: FSVLO

 

DER VEREIN HEUTE

Seit 1993 tritt der Verein als FSV Limbach-Oberfrohna e.V. (kurz: FSVLO) in der Öffentlichkeit auf. Derzeit kann der Verein auf über 300 Mittglieder verweisen, wovon rund ¾ Kinder und Jugendliche im Altern von 5 bis 18 Jahren sind. Im Waldstadion streiten sie auf Kreis- und Landesebene um Punkte und einen hervorragenden Platz in der jeweiligen Spielklasse.

 

NACHWUCHSARBEIT

„Fußball ist bei uns im Verein mehr als nur ein 1:0“ so lautet die Devise, die sich der FSV auf seine Fahnen geschrieben hat. Neben der Vermittlung von fußballerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf einem sportlich hohen Niveau werden den Kindern und Jugendlichen Perspektiven und Wertvorstellungen für das Alltagsleben vermittelt.

Derzeit trainieren über 200 Kinder und Jugendliche im Alter von 5-18 Jahren zwei- dreimal die Woche und bestreiten an den Wochenenden in über 15 Teams ihre Wettkämpfe. Der gesamte Nachwuchsbereich gehört zum Leistungsstärksten im Landkreis und kann besagtes auch auf Landes- & Kreisebene nachweisen. Viele talentierte Nachwuchsspieler erreichten bereits durch ihre hervorragenden Leistungen den Sprung in die 1. Mannschaft, tragen nun die Trikots von Nachwuchsteams vom Chemnitzer FC oder vom FC Erzgebirge Aue, spielen in verschiedenen Auswahlmannschaften des Sächsischen Fußballverbandes oder gehören zum DFB-Sichtungskader unseres DFB-Talentestützpunktes in Limbach-Oberfrohna.

Eine gute Vereinsarbeit zeigt sich aber nicht nur durch den hohen sportlichen Ausbildungsstand der Nachwuchsspieler, sondern auch durch eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten, um den Kontakt zwischen den jungen Leuten untereinander und zu den Übungsleitern zu fördern. Deshalb gehören gemeinsame Trainingslager, Jugendherbergsfahrten, Wander- und Fahrradtouren, Besuche von Bundesligaspielen sowie eine vielzahl von Vereinsveranstaltungen gehören selbstverständlich auch zum Vereinsleben. Ehemalige und derzeit tätige Übungsleiter und Vorstände, Eltern, Sponsoren sowie Kinder und Jugendliche selbst, haben alle Anteil an der großartigen Nachwuchsarbeit. Dafür erhielt der FSV Limbach-Oberfrohna den Jugendförderpreis 1999/2000 des Deutschen Fußballbundes.

 

 


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BEITRAGSORDNUNG FSV Limbach-Oberfrohna e.V.

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie evtl. Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
  2. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlungspflicht befreit.
  3. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt die Mitgliederversammlung. Die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge bestimmt der Vorstand durch Beschluss. Über die Erhebung und Höhe einer ggf. notwendigen Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung. Umlagen können bis zum Sechsfachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden. Beschlüsse über Beitragsfestsetzungen sind den Mitgliedern schriftlich bekannt zu geben.
  4. Der die Beitragszahlungspflicht beendende Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (30.06.; 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.
  5. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Beiträge zu.
  6. Das Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.
  7. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr, die der Vorstand durch Beschluss festsetzt.
  8. Von Mitgliedern, die dem Verein ein Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Beitrag zum Fälligkeitstermin eingezogen.
  9. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.
  10. Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Der ausstehende Beitrag ist dann bis zu seinem Eingang gemäß § 288 Absatz 1 BGB mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
  11. Fällige Beitragsforderungen werden vom Verein außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht. Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu tragen.
  12. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen oder- pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden bzw. Mitgliedern die Teilnahme am Lastschriftverfahren  erlassen.
  13. Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und bis zum vollendeten 60. Lebensjahr müssen auf Anforderung des Vorstandes jährlich 2 Stunden Arbeit zum Erhalt und/oder zur Pflege der Vereinsanlage erbringen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden nicht erfüllt, erhebt der Verein pro nicht geleisteter Stunde 8,50€. Der eventuell fällig werdende Betrag wird per Lastschrifteinzug in dem Monat abgebucht, der auf dem Monat folgt, in dem das Mitglied über die Abrechnung der Stunden informiert wurde.
  14. Die Beitragssätze im Verein betragen im Grundbetrag pro Monat:

- Rentner                                    ___7,50 €

- Erwachsene über 18 Jahre            ___12,50 €

- Kinder/Jugendliche bis 18 Jahren    ___7,50 €

- Familienmitglieder des ältesten Mitglieds zahlen 70% ihres jeweilig zutreffenden Altersbeitrags, ab dem viertem Familienmitglied besteht Beitragsfreiheit.

 

Beschlossen durch Mitgliedervollversammlung am 08.05.2015

 

Inkrafttreten 01.07.2015

 

 

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